: Bundesrat prüft Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011
Der Bundesrat berät auf seiner Sitzung am 18.3.2011 u. a. den Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 (dazu www.bundesrat.de/SharedDocs/Drucksachen/2011/0001-0100/54-11.html). Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen von Erklärungs- und Prüfaufwand im Besteuerungsverfahren entlastet werden. Steuererklärungen sollen vereinfacht werden. Geplant sind u. a. die Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrags von derzeit 920 auf 1000 Euro und deutliche Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Nicht unternehmerisch tätige Steuerpflichtige sollen ihre Einkommensteuererklärung zusammengefasst für zwei Jahre abgeben. können. Zu den Ausschussempfehlungen vgl. www.bundesrat.de/SharedDocs/Drucksachen/2011/0001-0100/54-1-11.html).
(PM BR vom 15.3.2011)