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Steuerrecht
05.07.2011
Steuerrecht
: Bundesrat berät Steuervereinfachungsgesetz 2011

Der Bundesrat wird in seiner 885. Plenarsitzung am 8.7.2011 eine Entscheidung zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 - Drucksache 360/11 (TOP 3) - treffen. Vorgesehen sind u.a. die Anhebung der jährlichen Werbungskosten-Pauschale von derzeit 920 auf 1000 Euro und Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Zudem sollen nicht unternehmerisch tätige Steuerpflichtige in Zukunft ihre Einkommensteuererklärung zusammengefasst für zwei Jahre beim Finanzamt abgegeben können. Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in mehreren Punkten geändert, womit er auch Anregungen und Forderungen des Bundesrates (Stellungnahme vom 18. 3. 2011) nachkam. Die Länder kritisierten u.a. die vorgesehene Bindung von Ehegatten an die einmal gewählte Veranlagungsart. Der Bundestag stellte sicher, dass Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl der Veranlagungsart wieder ändern können. Hierbei führte er auch eine Verlängerung dieses Wahlrechts bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung ein. Keine Berücksichtigung fand die Kritik der Länder an der zusammengefassten Einkommensteuererklärung für zwei Jahre. Der federführende Finanzausschuss empfiehlt daher, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er möchte die "Zwei-Jahres-Erklärung" streichen. Auch die Verlängerung des Veranlagungswahlrechts für Ehegatten lehnt der Ausschuss ab. Zudem möchte er im Vermittlungsverfahren eine Erhöhung des seit 1975 unveränderten Behinderten-Pauschbetrages erreichen.
(Bundesrat PM 94/2011)

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