BStBK: Bürokratiemonster Erbschaftsteuer
Die Bundessteuerberaterkammer fordert in der anstehenden Anpassung der Erbschaftsteuer einen geringeren Grad an Komplexität und einen stärkeren Fokus auf Praktikabilität.
Die Bundessteuerberaterkammer setzt sich seit jeher für ein nachhaltiges und praktikables Steuerrecht ein. Sie appelliert daher an den Gesetzgeber alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, um endlich ein verfassungskonformes Erbschaftsteuergesetz zu schaffen und kein Bürokratiemonster zu entfesseln.
„Unser Berufsstand und unsere Mandanten benötigen Planungssicherheit“, so BStBK-Präsident Dr. Horst Vinken. „Sollten die anvisierten Lösungen im Referentenentwurf zu einem so komplexen Erbschaftsteuergesetz führen, dass der Verwaltungs- und Bürokratieaufwand nicht mehr im Verhältnis zum Erbschaftsteueraufkommen steht und wieder eine Verfassungswidrigkeit droht, sollte über andere Alternativen nachgedacht werden.“
Die Bundessteuerberaterkammer warnt insbesondere vor dem geplanten Systemwechsel bei der Bestimmung des begünstigten Vermögens. Laut dieser Neudefinition soll jedes einzelne Wirtschaftsgut eines betroffenen Unternehmens abstrakt nach seinem originären Hauptzweck untersucht werden. Dies würde zu weiterer Rechtsunsicherheit führen und den Bewertungsaufwand um ein Vielfaches erhöhen. Die BStBK hat dazu konkrete Verbesserungsvorschläge zur Bestimmung des begünstigten Vermögens in ihrer heute versandten Stellungnahme verfasst.
„Wir sind zuversichtlich, dass eine verfassungsgemäße und praktikable Lösung im weiteren Gesetzgebungsverfahren gefunden wird und legen dem Gesetzgeber unsere Vorschläge ans Herz“, sagt Dr. Vinken.
(PM 008/2015 vom 25.6.2015)