BMWi: Bürokratieentlastungsgesetz III
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 10.9.2019 einen Referentenentwurf vom 9.9.2019 für ein Drittes Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BEG III) veröffentlicht. Mit dem Entwurf sollen im Bereich des Steuerrechts insbesondere die im Koalitionsvertrag vereinbarte Harmonisierung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, die zeitnahe Durchführung von Betriebsprüfungen sowie die Überprüfung von Schwellenwerten umgesetzt werden. Im Einzelnen sind u. a. folgende Maßnahmen geplant:
- Erleichterungen bei der Archivierung von elektronisch gespeicherten Steuerunterlagen,
- Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze (von 17 500 auf 22 000 Euro Vorjahresumsatz),
- Anhebung der Grenze zur Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung und Beiträgen zur Gruppenunfallversicherung,
- Lohnsteuerpauschalierung für Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte.
Im Vergleich zum Eckpunktepapier vom Mai 2019 sind eine Vielzahl angedachter Erleichterungen, wie etwa die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von zehn auf acht Jahre, die Anhebung der Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung auf 600 000 Euro, die Anhebung der Grenze für GWGs auf 1 000 Euro und die Abschaffung der Sammelposten sowie die Verkürzung der Abschreibungsdauer für digitale Innovationsgüter nicht mehr enthalten.
Inwieweit diese Maßnahmen ggf. in andere Gesetzesvorhaben einfließen werden, bleibt abzuwarten.