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Steuerrecht
04.09.2018
Steuerrecht
DStV: Bürokratieabbau im Steuerrecht

Durch das Schreiben vom 27.8.2018 hat sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) zum Antrag des Freistaates Bayern zum Bürokratieabbau im Steuerrecht (BT-Drs. 278/18) sowie der Anträge Nordrhein-Westfalens zu steuerlichen Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft sowie zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (BR-Drs. 309/18; BR-Drs. 301/18) positioniert. Der DStV begrüßt Maßnahmen zum Bürokratieabbau, regt dazu aber folgende Schritte an: Der DStV

  • befürwortet den Antrag Bayerns, bei Neugründungen auf die Pflicht zur generellen Abgabe monatlicher Umsatzsteuervoranmeldungen zu verzichten. Mit Blick auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung sollte diese Maßnahme zügig umgesetzt werden.

  • unterstützt den Vorstoß Bayerns, dem Schwellenwert zur Sofortabschreibung für GWG auf 1 000 Euro zu erhöhen und im Gegenzug die Regelung zur Poolabschreibung zu streichen.

  • befürwortet eine Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Die Pflicht sollte einheitlich für das Handels-, das Steuer- sowie das Sozialrecht fünf Jahre betragen.

  • unterstützt den Vorstoß von NRW, den Schwellenwert zur Sofortabschreibung für BGB auf 1 000 Euro zu erhöhen und im Gegenzug die Regelung zur Poolabschreibung zu streichen.

  • regt an, die Thesaurierungsregelungen an die Bedürfnisse von KMU anzupassen.

  • regt die Einführung eines Antragsverfahrens für die umsatzsteuerliche Organschaft an.

  • spricht sich nachdrücklich für eine Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf mindestens 21 400 Euro aus.

  • regt an, die Istbesteuerungsgrenze in § 20 UStG auf 600 000 Euro anzuheben.

  • unterstützt das Bestreben der Bundesregierung, kein „Gold-Plating“ zu betreiben und so zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Zudem sollte die Umsetzung von EU-Recht in die nationale „one in, one out“-Regel einbezogen werden.

    DStV, Schreiben vom 27.8.2018

    Volltext unter BBL2018-2069-5

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