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Steuerrecht
28.10.2010
Steuerrecht
BFH: Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers

Der BFH hat mit Urteil vom 20.5.2010 – VI R 53/ 09 – entschieden, dass Aufwendungen eines Lehrers für Bücher und Zeitschriften als Werbungskosten abgezogen werden können, wenn die Literatur unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dient und ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich verwendet wird. Nachdem das FA pauschal 50 % der durch einen Reallschullehrers für Deutsch, Geschichte, Sozialkunde und Ethik geltend gemachten Ausgaben anerkannt hatte, wies das FG die weitere Klage ab. Der BFH verwies die Sache zurück. Das FG habe allein auf die Verwendung der Schriftwerke im Unterricht abgestellt und damit den beruflichen Veranlassungszusammenhang unzulässig verengt. Denn auch der Gebrauch der Literatur zur Unterrichtsvor-/- nachbereitung oder die Anschaffung für eine nicht abgehaltene Unterrichtseinheit könne bei einem Pädagogen eine ausschließliche oder zumindest weitaus überwiegende berufliche Nutzung und damit den Werbungskostenabzug begründen. Das außerschulische Interesse des Klägers an anthropologischen und gesellschaftspolitischen Themen stehe dann der steuerlichen Berücksichtigung nicht entgegen.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2725-3

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