BFH: Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt
Der BFH hat mit Urteil vom 7.6.2017 – II R 22/15 - wie folgt entschieden:
Die in § 6 Nr. 4 StBerG genannten Personen sind auch dann nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt, wenn diese aufgrund des verwendeten Buchführungsprogramms automatisch erfolgt.