BFH: Bruchteilsgemeinschaft in der Umsatzsteuer
Das BFH hat mit Urteil vom 22.11.2018 – V R 65/17 – wie folgt entschieden:
Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein. Es liegen vielmehr zivil- und umsatzsteuerrechtlich durch die Gemeinschafter als jeweiliger Unternehmer anteilig erbrachte Leistungen vor (Änderung der Rechtsprechung).
(Amtliche Leitsätze)
Volltext unter BBL2019-341-2