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Steuerrecht
07.02.2019
Steuerrecht
BFH: Bruchteilsgemeinschaft in der Umsatzsteuer

Das BFH hat mit Urteil vom 22.11.2018 – V R 65/17 – wie folgt entschieden:

Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein. Es liegen vielmehr zivil- und umsatzsteuerrechtlich durch die Gemeinschafter als jeweiliger Unternehmer anteilig erbrachte Leistungen vor (Änderung der Rechtsprechung).

(Amtliche Leitsätze)

Volltext unter BBL2019-341-2

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