BFH: Bruchteilsgemeinschaft in der Umsatzsteuer
Der BFH hat mit Urteil vom 22.11.2018 – V R 65/17 - entschieden: Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein. Es liegen vielmehr zivil- und umsatzsteuerrechtlich durch die Gemeinschafter als jeweiliger Unternehmer anteilig erbrachte Leistungen vor (Änderung der Rechtsprechung).