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Steuerrecht
20.08.2013
Steuerrecht
BMF: Bitcoins als Rechnungseinheiten anerkannt

Deutschland hat die Digital-Währung Bitcoin Medienberichten zufolge inzwischen in wesentlichen Punkten anerkannt. Die virtuellen Münzen seien rechtlich und steuerlich gebilligt und als „Rechnungseinheiten" anerkannt, berichten die FAZ  und die Online-Ausgabe der Neuen Osnabrücker Zeitung unter Berufung auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler und die Antwort des BMF. Bitcoins seien damit „privates Geld".

Die Bitcoins rückten vor einigen Monaten in den Blickpunkt, als Spekulanten den Kurs auf eine Achterbahnfahrt schickten. Das Internet-Geld wird nicht von einem Staat beziehungsweise einer Zen-tralbank kontrolliert, sondern von Internetnutzern in komplizierten Rechenoperationen „geschürft". Es kann z. B. für Einkäufe im Netz eingesetzt werden. Die Menge an Bitcoin-Einheiten ist auf 21 Mio. begrenzt. Der Kurs ergibt sich aus Angebot und Nachfrage in Tauschbörsen und liegt derzeit bei ca. 110 Dollar (82 Euro).

Zuvor hatte das BMF dem FAZ-Bericht zufolge bereits klargestellt, dass Spekulationsgewinne beim An- und Verkauf von Bitcoins nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei sind. Anders als bei Aktien- oder Zinsgeschäften würde keine Abgeltungssteuer fällig. 

(FAZ-NL vom 17.8.2013)

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