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Steuerrecht
21.11.2011
Steuerrecht
FG Niedersachsen: Biogasanlage zur Stromerzeugung kein landwirtschaftlicher Betrieb i. S. d. § 7 Nr. 7 Buchst. a KraftStG

Das Niedersächsische FG hat durch Urteil vom 27.10.2011 – 14 K 37/10 – entschieden: Biogasanlagen zur Stromerzeugung stellen keinen landwirtschaftlichen Betrieb i. S. d. § 7 Nr. 7 Buchst. a KraftStG dar. Im konkreten Fall ging es um die KfzSt für den Halter einer Zugmaschine, der als Einzelunternehmer zur Stromerzeugung eine Biogasanlage sowie ein Blockkraftheizwerk betreibt. Die Biomasse für seine Biogasanlage baute er selbst an. Für die Erzeugung und für den Transport der Biomasse nutzte er seine Zugmaschine. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; das FG hat die Revision zugelassen.
(PM FG Niedersachsen vom 16.11.2011)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2902-1 unter www.betriebs-berater.de

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