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Steuerrecht
09.08.2019
Steuerrecht
FG Münster: Bindungswirkung einer vom örtlich unzuständigen Finanzamt erteilten verbindlichen Auskunft?

Das FG Münster hat mit Urteil vom 17.6.2019 – 4 K 3539/16 F - entschieden:

1. Bei der Auslegung einer verbindlichen Auskunft ist entscheidend zu berücksichtigen, dass der Empfängerhorizont des Antragstellers als Adressat der Auskunft durch den von ihm gestellten Antrag in dem Sinne „vorgeprägt“ ist, dass er davon ausgeht und davon ausgehen darf, dass die Finanzverwaltung die dem Auskunftsantrag zugrunde liegende Auskunftsrichtung aufgreift und dass die Auskunft, wenn dem Begehren nicht gefolgt werden soll – der Auskunftsantrag also bei Licht besehen abgelehnt werden soll –, das mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringt.

2. Der Bindungswirkung der Auskunft steht es nicht entgegen, wenn das die Auskunft erteilende Finanzamt für die verbindliche Auskunft örtlich nicht zuständig ist. Auch für den Fall behördlicher Unzuständigkeit entfällt die allein maßgebliche Wirksamkeit der Auskunft erst im Fall der Nichtigkeit.

(Leitsätze der Redaktion)

--> Das FG hat die Revision zugelassen.

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