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Steuerrecht
11.10.2013
Steuerrecht
FG Schleswig-Holstein: Bindungswirkung der Feststellung der Endbestände gem. § 36 Abs. 7 KStG für die Festsetzung des Auszahlungsanspruchs gem. § 37 Abs. 5 KStG

Das FG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 21.5.2013 -1 K 284/10 - wie folgt entschieden: Einer Änderung des Feststellungbescheids steht die Bindungswirkung der vorausgegangenen Feststellungsbescheide entgegen. Die Feststellung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals zum 31.12.2001 und zum 31.12.2002 bis 2005 ist in § 36 Abs. 7 KStG bzw. in § 37 Abs. 2 S. 4 KStG ausdrücklich geregelt. Die Feststellungen entfalten als Grundlagenbescheide gem. § 182 Abs. 1 S. 1 AO Bindungswirkung für die jeweiligen Folge(feststellungs) bescheide. Die Bindungswirkung ist aber auch bei der Ermittlung des KSt-Guthabens und bei der Festsetzung dieses Guthabens als Auszahlungsanspruch zu beachten. Das FG hat die Revision zugelassen (Az. des BFH: I R 46/13)
(Quelle: NL FG Schleswig-Holstein vom 29.9.2013)

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