BFH: Bindung der Finanzbehörde an unverbindliche Auskunft
Der BFH hat durch Urteil vom 30.3.2011 – XI R 30/09 – entschieden: Ändert sich die einer unverbindlichen Auskunft zugrunde liegende Rechtslage, ist das FA nicht nach Treu und Glauben gehindert, einen der geänderten Rechtslage entsprechenden erstmaligen Umsatzsteuerbescheid zu erlassen, es sei denn, es hat anderweitig einen Vertrauenstatbestand geschaffen. Das FA schafft in der Regel nicht dadurch einen Vertrauenstatbestand, dass es nach Änderung der einer unverbindlichen Auskunft zugrunde liegenden Rechtslage einen entsprechenden Hinweis an den Steuerpflichtigen unterlässt.
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