FG Berlin-Brandenburg: Bindung an Aufteilungsverfahren (§ 15 Abs. 4 UStG)
Das FG Berlin-Brandenburg hat im rechtskräftigen Urteil vom17.2.2011 – 7 K 7150/08 – entschieden: Die formell bestandskräftige Festsetzung der Umsatzsteuer-Jahressteuer bindet den Unternehmer an das von ihm dabei angewandte Aufteilungsverfahren (nicht aber an das Aufteilungsergebnis). Eine fehlerhafte Anwendung des Aufteilungsverfahrens gibt Anlass, in den Folgejahren Berichtigungen nach § 15aUStG vorzunehmen.
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