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Steuerrecht
04.10.2012
Steuerrecht
BFH: Billigkeitserweis – Abgrenzung zur Steuerfestsetzung

Der BFH hat im Beschluss vom12.7.2012 – I R 32/ 11 – entschieden: Beantragt der Steuerpflichtige im Rahmen seiner Steuererklärung eine abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen (hier: Verzicht auf eine Bilanzierung von Feldinventar nach Maßgabe von R 131 Abs. 2 S. 3 EStR 2001, R 14 Abs. 2 S. 3 EStR 2005) und veranlagt das FA erklärungsgemäß, aber unter Vorbehalt der Nachprüfung, erstreckt sich der Vorbehalt nicht auf den gewährten Billigkeitserweis. Die abweichende Festsetzung der Steuer ist deshalb für die Steuerfestsetzung regelmäßig verbindlich.

Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2012-2529-4 unter www.betriebs-berater.de

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