FG Münster: Bewertung von Ladenlokalen
Das FG Münster hat durch Urteil vom 17.2.2011 – 3 K 1678/10 F – entschieden: Ist für die Bewertung von Ladenlokalen im Innenstadtbereich nicht die übliche, sondern die tatsächliche Miete maßgebend (§ 146 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, S. 2 BewG), beziehen sich die in den Marktberichten angegebenen Mieten auf die Verkaufsflächen. Nebenräume bis zu 10 bis 15 qm sind damit abgegolten. Das Urteil ist rechtskräftig.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2325-5 unter www.betriebs-berater.de