BFH: Bewertung eines zum Abbau eines bergfreien Bodenschatzes überlassenen land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks
Mit Urteil vom 9.4.2008 – II R 24/06 – hat der BFH entschieden, dass ein Grundstück, das der Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft einem Bergbauunternehmer durch Einräumung eines Nutzungsrechts zum Abbau eines Bodenschatzes überlässt und das der Unternehmer nach erfolgtem Abbau in rekultiviertem Zustand zur Fortsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zurückzugeben hat, bei einem zwischenzeitlichen übergang im Wege eines Erwerbs von Todes wegen oder einer Schenkung nicht als unbebautes Grundstück zu bewerten ist. Es ist vielmehr Teil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens geblieben.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1479-3