BMF: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung; Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1.1.2018
BMF, Schreiben vom 28.11.2017 – IV C 7 – S 3104/09/10001
Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2017 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen. Daher bleiben gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 20.10.2016 veröffentlichten Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4.11.2016 – IV D 4 – S 3104/09/10001 (BStBl. I 2016, 1166) veröffentlicht wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2018 anwendbar.