BMF: Bewertung nicht notierter Anteile an Kapital-gesellschaften und des Betriebsvermögens; Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Absatz 2 BewG
Gemäß § 203 Abs. 2 BewG gibt das BMF den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 2. Januar 2015 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 0,99 Prozent errechnet.
BMF-Schreiben IV D 4 - S 3102/07/10001