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Steuerrecht
15.09.2010
Steuerrecht
Landesregierung NRW: „Bettensteuer" zulässig

Die Landesregierung NRW hat beschlossen, dass die Kommunen in NRW eine Steuer auf Hotelübernachtungen einführen dürfen. Vorreiter ist die Stadt Köln. Sie hatte die Genehmigung für eine derartige Steuer beantragt. Die Zusatzabgabe beträgt 5 % auf die Nettopreise für Übernachtungen. Diese Zusatzabgabe soll auch für Übernachtungen in Jugendherbergen, Pensionen und auf Campingplätzen entrichtet werden.

(PM Landesregierung NRW vom 13.9.2010)

--> Nach Ansicht des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) ist die Steuer verfassungswidrig. Der Verband will alle rechtlichen Mittel hiergegen ausschöpfen.

(PM DEHOGA vom 14.9.2010)

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