BFH: Betriebsveräußerung auch bei anschließender Beratertätigkeit des Veräußerers für den Erwerber
Durch Urteil vom 17.7.2008 – X R 40/07 – hat der BFH entschieden: Eine steuerbegünstigte Betriebsveräußerung liegt auch dann vor, wenn der Veräußerer als Berater des Erwerbers tätig wird. Denn er hat die bisherige gewerbliche Tätigkeit vollständig eingestellt und sich eine neue Einkunftsquelle erschlossen. Unternehmerinitiative und -risiko bestehen nur für die Beratertätigkeit.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2543-1