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Steuerrecht
19.08.2013
Steuerrecht
BMF: Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung – Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf

§ 1 Abs. 6 AStG i. d. F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6. 2013 (BGBl. I S. 1809) enthält die Ermächtigung des BMF zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes, die sich über die bisherigeErmächtigungin § 1 Absatz 3 S. 13 AStG hinaus auch auf die Einkünfteaufteilungbzw. Einkünfteermittlungingrenzüberschreitenden Betriebsstättenfällen erstreckt. § 1 Abs. 3 S. 13 AStG wurde deshalb aufgehoben. Durch die Rechtsverordnung soll sichergestelltwerden, dass von Steuerpflichtigen und Verwaltung wettbewerbsneutrale und im internationalen Kontext akzeptable Lösungen gefundenwerden, die auf den international anerkannten Grundsätzen für die Einkünfteaufteilung von Betriebsstätten basieren. Dies sichert deutsche Besteuerungsrechte und hilft, internationale Besteuerungskonflikte zu vermeiden. Das BMF bietet bis zum 11.10.2013 über die üblicheBeteiligungvonLändern, kommunalen Spitzenverbänden, Verbänden etc. hinaus allgemein Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Abs. 5 AStG (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung – BsGaV). Stellungnahmen per E-Mail an: IVB5@bmf.bund.de.
(Newsletter BMF vom 9.8.2013)

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