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Steuerrecht
07.03.2008
Steuerrecht
EuGH: Betriebsausgabenabzug des Währungsverlusts aus der Rückführung von Dotationskapital, das einer EG-ausländischen Betriebsstätte gewährt wurde

Der EuGH entschied durch Urteil vom 28. 2. 2008 - Rs. C-293/06 -: Die Deutsche Shell muss den Währungsverlust aus der Rückführung von Dotationskapital, das sie einer EG-auslän­dischen Betriebsstätte gewährt hat, als Betriebsausgabe abziehen können. Dabei ist unerheblich, ob die italienische Betriebsstätte nach dem DBA Deutschland-Italien freigestellte Gewinne erzielt hat. Die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit des deutschen Stammhauses ist weder durch die Kohärenz des Steuersystems noch durch die Aufteilung der Steuerhoheit zu rechtfertigen. Grundsätzlich müsse zwar ein Mitgliedstaat seine Steuervorschriften nicht auf die eines anderen abstimmen, um jede Ungleichheit  zu beseitigen; da der Währungsverlust aber kraft seiner Natur nie bei der Betriebsstätte entstehen kann, darf er von der Besteuerungsgrundlage für das Stammhaus nicht ausgenommen werden.
Volltext: //BB-ONLINE BBL2008-527-4

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