Hessisches FG: Betriebsausgabenabzug bei Dachaustausch mit Fotovoltaikanlage
Das Hessische FG hat durch rechtskräftiges Urteil vom20.1.2011 – 11K 2735/08 – entschieden: Kosten für die Erneuerung der Dacheindeckung können auch dann nicht steuermindernd als Betriebsausgaben bei dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage abgezogen werden, wenn der alte Dachbelag asbesthaltig war und im Zuge der Installation einer sog. Auf-Dach-Fotovoltaikanlage gegen eine asbestfreie Ziegeleindeckung ausgetauscht wurde. Auch wenn die Fotovoltaikanlage aus rechtlichen Gründen nicht auf eine asbesthaltige Dacheindeckung aufgesetzt werden dürfe, diene auch das neue Dach so gut wie ausschließlich dem privaten Zweck des Witterungsschutzes und der sog. Nutzbarmachung des gesamten Privatgebäudes. Die bloße räumliche Nähe des Daches zur Fotovoltaikanlage sei für die Zurechnung zu dem betrieblichen Bereich nicht ausreichend.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1237-1 unter www.betriebs-berater.de