BFH: Betriebsaufspaltung zwischen eingetragener Genossenschaft und GbR
Der BFH hat im Urteil vom 8.9.2011 – IV R 44/07 – entschieden: Ist eine eingetragene Genossenschaft Rechtsträgerin des Betriebsunternehmens und zugleich Mehrheitsgesellschafterin der Besitzpersonengesellschaft, liegt die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche enge personelle Verflechtung vor, wenn die Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft für Abschluss und Beendigung der Miet- oder Pachtverträge gemeinsam zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft befugt sind und dabei mit Stimmenmehrheit nach Anteilen am Kapital der Gesellschaft entscheiden.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2965-5 unter www.betriebs-berater.de