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Steuerrecht
21.07.2011
Steuerrecht
BFH: Betriebsaufspaltung zwischen Mehrheitsaktionär und AG

Der BFH hat im Urteil vom 23.3.2011 – X R 45/ 09 – entschieden: Die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung ist auch im Verhältnis zwischen einer Aktiengesellschaft und ihrem Mehrheitsaktionär grundsätzlich zu bejahen (Anschluss an das BFH-Urteil vom 28.1.1982 – IV R 100/ 78, BFHE 135, 330, BStBl. II 1982, 479). Diese Grundsätze sind durch die zwischenzeitlichen Änderungen im Aktienrecht nicht überholt; sie sind auch auf börsennotierte Aktiengesellschaften anwendbar.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1813-5 unter www.betriebs-berater.de

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