BFH: Betriebsaufspaltung – personelle Verflechtung trotz Testamentsvollstreckung
Mit Urteil vom 5.6.2008 – IV R 76/05 – hat der BFH entschieden, dass das Handeln eines Testamentsvollstreckers (hier: Dauervollstreckung) den Erben auch im Rahmen der Beurteilung der personellen Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen zuzurechnen ist. Die Testamentsvollstreckung stand damit der personellen Verflechtung von Besitz-GbR und Betriebs-KG nicht entgegen.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1871-1