FG Münster: Betriebsaufgabe durch Übertragung von im Rahmen einer Betriebsaufspaltung verpachteten Vermögens imWege der vorweggenommenen Erbfolge
Das FG Münster hat im Urteil vom 16.6.2011 – 3 K 3521/08 E – entschieden: Mit der Übertragung eines Einzelbetriebs im Wege einer Betriebsaufspaltung wird der Einzelbetrieb aufgegeben. Mit der Übertragung der Anteile an der GmbH und des Betriebsgrundstücks unter Vorbehalt des Nießbrauchs wird die für eine Betriebsaufspaltung notwendige personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen gelöst.
(Mitteilung FG Düsseldorf vom 15.8.2012)
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2082-3 unter www.betriebs-berater.de