BFH: Betriebsaufgabe auf Grund Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen
Der BFH hat durch Urteil vom 16.12.2009 – IV R 7/07 – entschieden: Mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte wird der landwirtschaftliche Betrieb aufgegeben. Das zurückbehaltene Hofgrundstück gilt als in das Privatvermögen überführt, soweit es nicht in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt wird.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-470-2