BMF: Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG – Mitunternehmerschaften
Das Schreiben des BMF vom 7.5.2008 – IV B 2 – S 2144/07/0001 – reagiert auf das BFH-Urteil vom 29.3.2007, wonach bei Mitunternehmerschaften die Überentnahmen als Bemessungsgrundlage für die nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen gesellschafterbezogen zu ermitteln sind.