R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
21.01.2011
Steuerrecht
BFH: Bestimmung eines Flugplatzes als Zollflugplatz

Der BFH hat im Urteil vom 28.9.2010 – VII R 45/ 09 – entschieden: Die vom BMF zu treffende Entscheidung, welcher Flugplatz Zollflugplatz ist, auf welchem Flugplatz also aus Drittländern einfliegende Luftfahrzeuge landen bzw. von welchem Flugplatz sie nach Drittländern abfliegen dürfen, richtet sich nicht an die Flugplatzbetreiber, sondern ist eine an den jeweiligen Flugzeugf ührer gerichtete zollrechtliche Verkehrsregelung. Bei der im pflichtgemäßen Ermessen des BMF liegenden Entscheidung, ob ein Flugplatz in die Liste der Zollflugplätze aufgenommen wird, dürfen u. a. verwaltungsorganisatorische und verwaltungsökonomische Gesichtspunkte berücksichtigt werden, also auch die aus einem sog. Probebetrieb gewonnenen Erkenntnisse und eine darauf aufbauende Prognose hinsichtlich eines bestehenden Bedarfs für einen weiteren Zollflugplatz in der Region, solange bei der Entscheidung die Berufsausübungsfreiheit des durch die Entscheidung betroffenen Flugplatzbetreibers mit dem ihr zukommenden Gewicht berücksichtigt wird.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-214-1

unter www.betriebs-berater.de

stats