BFH: Besteuerungsrückfall bei unterschiedlicher Abkommensanwendung
Der BFH hat mit Urteil vom 11.7.2018 – I R 52/16 – wie folgt entschieden:
Der Begriff der Einkünfte i. S. des § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG 2002 i. d. F. des JStG 2007 erfasst positive und negative Einkünfte, so dass abkommensrechtlich steuerfrei gestellte Verluste bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen vom Besteuerungsrückfall erfasst werden und im Inland ungeachtet des Abkommens abziehbar sind.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext unter BBL2019-21-7