EU-Kommission: Besteuerung von Zinserträgen
Die EU-Kommission hat am 2.3.2012 einen Bericht über die Besteuerung von Zinserträgen vorgelegt, der den Zeitraum 2005–2010 erfasst. Nach der Zinsbesteuerungsrichtlinie sind solche Berichte alle drei Jahre fällig. Weitere Informationen können der Pressemitteilung (4. Punkt), dem Arbeitspapier der Dienststellen und der Internetseite der EU-Kommission zur Besteuerung von Zinsertrgen entnommen werden.
(PM EU-Kommission vom 2.3.2012)