BFH: Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer
Der BFH hat mit Urteil vom 7.5.2019 – VIII R 31/15 - entschieden:
1. Stückzinsen sind als Teil des Gewinns aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG nach der Einführung der Abgeltungsteuer auch dann zu besteuern, wenn die der Veräußerung zugrunde liegende Forderung vor dem 1. Januar 2009 erworben wurde.
2. Die Übergangsregelung des § 52a Abs. 10 Satz 7 Halbsatz 2 EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 (nunmehr § 52 Abs. 28 Satz 16 Halbsatz 2 EStG) führt nicht zu einer echten Rückwirkung hinsichtlich der Besteuerung von Stückzinsen im Veranlagungszeitraum 2009, da sie lediglich die bereits bestehende Rechtslage klarstellt.
--> Das Urteil VIII R 22/15 ist im Wesentlichen inhaltsgleich mit dem vorstehenden Urteil VIII R 31/15. (PM BFH Nr. 57 vom 12.9.2019)