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Steuerrecht
06.01.2014
Steuerrecht
FG Baden-Württemberg: Besteuerung von Leistungen einer Stiftung beim Destinatär

Das FG Baden-Württemberg hat mit seiner Entscheidung vom 25.6.2013 - 8 K 3947/11 - entschieden, dass im Jahr 2001 erfolgte Leistungen aus Gewinnen einer Stiftung an den Destinatär nach § 22 Nr. 1 S. 2 Halbs. 2 Buchst. a EStG der Besteuerung im Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Dem stehe nicht entgegen, dass die Gewinne bereits bei der Stiftung mit 40 % besteuert waren. Die Destinatärleistungen seien als jährlich wiederkehrende Leistungen wiederkehrende Bezüge i. S. des § 22 Nr. 1 S. 1 EStG. Weder sei im Streitfall die Anwendung des § 22 Nr. 1 S. 2 EStG durch § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG als lex specialis gesperrt noch verstoße die Besteuerung der Destinatärleistungen gegen die Verfassung (Art. 3 GG).

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