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Steuerrecht
10.05.2011
Steuerrecht
BMF: Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg

Das BMF hat durch Schreiben vom 12.4.2011 - IV B 3 - S 1301-LUX/10/10003/IV A 3 - S 0338/11/10004 - für die Besteuerung des Arbeitslohns unbeschränkt steuerpflichtiger Grenzpendler nach Luxemburg angeordnet: Im Hinblick auf zurzeit mit Luxemburg geführte Konsultationsverhandlungen betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern sind Festsetzungen der Einkommensteuer für Veranlagungszeiträume bis 2010 für unbeschränkt steuerpflichtige Grenzpendler, die nach Luxemburg einpendeln und deren in Deutschland zu versteuerndes Einkommen ausschließlich auf Arbeitslohn beruht, der auf Urlaubstage, Krankheitstage, Betriebsausflüge, Weiterbildungen und Vorträge in Deutschland entfällt, auszusetzen (§ 165 Absatz 1 S. 2 Nr. 1 i. V. m. Satz 4 AO). Entfällt der Arbeitslohn solcher Grenzpendler nur zum Teil auf solche Tage, ist die Steuerfestsetzung insoweit vorläufig durchzuführen (§ 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AO).

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