BMF: Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg – Verständigungsvereinbarung
Das BMF hat am 26.5.2011 im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von unbeschränkt steuerpflichtigen Grenzpendlern eine Verständigungsvereinbarung zum DBA-Luxemburg (vom 23.8.1958 i. d. F. des Ergänzungsprotokolls vom 15.6.1973) getroffen, die es mit Schreiben vom 14.6.2011 – IV B 3-S- 1301-LUX/10/10003 – bekannt gegeben hat. Die Verständigungserklärung, die am 27.5.2011 in Kraft getreten ist, ist auf alle Fälle anzuwenden, in denen die Einkommensteuer zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist oder die Gegenstand eines Verständigungsverfahrens sind. Das BMF-Schreiben vom 12.4.2011 (BStBl. I, 486) wird aufgehoben.