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Steuerrecht
19.09.2014
Steuerrecht
EuGH: Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom – „Hauptbehälter“ zur Kraftstoffversorgung in Nutzfahrzeugen

Der EuGH hat mit Urteil vom 10.9.2014 – C-152/13 (Holger Forstmann Transporte GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Münster) - wie folgt entschieden: Der Begriff „Hauptbehälter“ im Sinne von Art. 24 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27.10.2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom ist dahin auszulegen, dass er Behälter, die in Nutzfahrzeugen fest eingebaut und zu deren unmittelbarer Kraftstoffversorgung bestimmt sind, auch dann erfasst, wenn sie von einer anderen Person als dem Hersteller eingebaut wurden, sofern diese Behälter die unmittelbare Verwendung des Kraftstoffs sowohl für den Antrieb der Nutzfahrzeuge als auch gegebenenfalls während des Transports für den Betrieb der Kühlanlage oder sonstigen Anlagen ermöglichen.

 

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