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Steuerrecht
23.04.2009
Steuerrecht
BFH: Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Durch Urteil vom 29.1.2009 – V R 64/07 – hat der BFH entschieden: Vereinnahmt der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen der Istbesteuerung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG Entgelte für Leistungen, die bereits vor Verfahrenseröffnung erbracht wurden, handelt es sich bei der für die Leistung entstehenden Umsatzsteuer um eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
 
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-923-3

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