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Steuerrecht
01.08.2019
Steuerrecht
BFH: Besteuerung laufender Kapitalerträge aus Vollrisikopapieren nach dem 31.12.2008

Der BFH hat mit Beschluss vom 28.5.2019 – VIII R 7/16 – entschieden:

1. Sog. BIP-gebundene Wertpapiere, die von gegen Argentinien-Anleihen eingetauschten festverzinslichen Schuldverschreibungen nach den Emissionsbedingungen automatisch abgekoppelt worden und mit einer eigenen Wertpapierkennnummer eigenständig handelbar sind, bei denen die Rückzahlung des Nennkapitals ausgeschlossen ist und die Zahlung eines Entgelts von der Entwicklung des argentinischen Bruttoinlandsprodukts sowie anderen variablen Größen abhängig ist, sind keine Kapitalforderungen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung. Es handelt sich um Kapitalanlagen mitausschließlich spekulativem Charakter (sog. Vollrisikopapiere).

2. Laufende Kapitalerträge aus solchen BIP-gebundenen Wertpapieren sind gemäß § 52aAbs. 8 Satz 1 i.V. m. § 52a Abs. 10 Satz 8 EStG nach dem 31.12.2008 nicht gemäß § 20 Abs. 1Nr. 7 EStG n. F. steuerpflichtig, wenn die Wertpapiere vor dem 15.3.2007 erworben wurden.

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