OFD Münster: Besteuerung des Vermögenszuwachses – Wegzugsbesteuerung
Die OFD Münster hat Hinweise zur Entscheidung über die Stundung und ihren Widerruf im Rahmen der Wegzugsbesteuerung gegeben (Kurzinformation Internationales Steuerrecht Nr. 004/ 2008 vom 31.10.2008). Der Vermögenszuwachs ist bei Wegzug in einen Mitgliedstaat der EU oder in den EWR unter den in § 6 Abs. 5 S. 1 AStG genannten Voraussetzungen zu stunden und bei Wegfall der Voraussetzungen zu widerrufen. Der Steuerpflichtige hat die meldepflichtigen Ereignisse und die jährliche Bestätigung auf einem amtlichen Vordruck auszuweisen. VolltextdesKurzinf.: // BB-ONLINE BBL2008-2598-5 unterwww.betriebs-berater.de Download des Vordruck unter www.fm.nrw. de/allgemein_fa/service/formulare/est/stonstige/ index.php