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Steuerrecht
07.10.2010
Steuerrecht
EU-Kommission: Besteuerung des Finanzsektors

Am 7.10.2010 hat die EU-Kommission ihre Vorstellungen für die zukünftige Besteuerung des Finanzsektors erläutert. Sie schlägt eine Doppelstrategie vor: Auf globaler Ebene unterstützt sie die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, mit der internationale Aufgaben wie die Entwicklungshilfe oder der Klimaschutz unterstützt werden können. Mit einer Finanztransaktionssteuer würde jede Transaktion entsprechend ihrem Wert besteuert, was zu erheblichen Einnahmen führen würde. Auf EU-Ebene hält die Kommission eine Finanzaktivitätssteuer für die sinnvollere Lösung. Die Kommission wird diese Vorstellungen auf der Tagung des Europäischen Rats Ende Oktober und auf dem G20-Gipfel im November ausführen. Eine Finanzaktivitätssteuer würde auf die Erträge und Vergütungen von Unternehmen des Finanzsektors abzielen. Auf diese Weise würden die Unternehmen und nicht, wie bei der Finanztransaktionssteuer, die einzelnen Beteiligten einer Finanztransaktion besteuert.

Die Kommission wird ihre Mitteilung am 19.10.2010 auf der ECOFIN-Ratstagung und Ende Oktober auf der Tagung des Europäischen Rats erläutern. Auf dem G20-Gipfel im November wird eine Stellungnahme der EU zur Besteuerung des Finanzsektors vorgestellt.


Näheres unter:  http://ec.europa.eu/taxation_customs/index_de.htm


(PM EU-Kommission vom 7.10.2010)

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