BFH: Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer
Der BFH hat mit Urteil vom 20.10.2016 – VIII R 10/13 - wie folgt entschieden: Ein Barausgleich, der anlässlich eines Aktientausches für vor dem 1. Januar 2009 erworbene ausländische Aktien gezahlt wird, ist nicht gemäß § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG 2009 in eine einkommensteuerpflichtige Dividende umzuqualifizieren, wenn die Anteile wegen Ablaufs der einjährigen Veräußerungsfrist bereits steuerentstrickt waren.