FG Baden-Württemberg: Besteuerung der Abfindungszahlung an einen nichtselbständig beschäftigten französischen Grenzgänger im Inland?
Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 16.1.2018 – 6 K 1405/15 - entschieden:
1. Auch eine Entschädigung für die Auflösung des Dienstverhältnisses zählt zu den inländischen Einkünften, soweit die für die zuvor ausgeübte Tätigkeit bezogenen Einkünfte der inländischen Besteuerung unterlegen haben.
2. Die sog. Grenzgängerregelung kommt lediglich für eine laufende, aktive Tätigkeit zur Anwendung.
3. Die Abfindung ist kein zusätzliches Entgelt für frühere Tätigkeit, sondern Entgelt für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Das DBA mit Frankreich ist dahingehend auszulegen, dass für eine Abfindung das Arbeitsortprinzip gilt.
(Leitsätze der Redaktion)
→ Das Urteil ist rechtskräftig.