BFH: Besteuerung bei Wegzug eines Arbeitnehmers in die Schweiz
Der BFH hat im Urteil vom 19.10.2010 – I R 109/09 – entschieden: Ist ein Arbeitnehmer aus Deutschland in die Nähe seiner Arbeitsstelle in der Schweiz verzogen, so eröffnet Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz 1971/1992 auch dann kein erweitertes Besteuerungsrecht Deutschlands, wenn der Umzug in die Schweiz erst mehrere Jahre nach Aufnahme der dortigen Arbeitstätigkeiterfolgt ist.
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