: Besteuerung ausländischer Investmenanteile
Der BFH hatte durch Urteil vom 18.11.2008 entschieden, dass die Pauschalbesteuerung nach § 18 Abs. 3 S. 1 bis 4 AuslInvmG ohne Nachweismöglichkeit der tatsächlich erzielten Erträge gegen die gemeinschaftsrechtlich geschützte Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, da sie die Anleger ausländischer Fonds gegenüber Anlergern inländischer Fonds diskrimiert. Das BMF hat durch Schreiben vom 6.7.2009 - IV C 1 - S 1980-a/07/0001 - klargestellt, dass dieses Urteil in allen offenen Fällen über den entschiedenen Eiinzelfall hinaus anzuswenden ist.