EuGH-Schlussanträge: Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom – Begriff des elektrischen Stroms, der hauptsächlich für die Zwecke der chemischen Reduktion verwendet wird
GA Bobek, Schlussanträge vom 19.1.2017 – C-465/15, Hüttenwerk Krupp Mannesmann
Generalanwalt Bobek schlägt dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheidenden:
Art. 2 Abs. 4 Buchst. b dritter Gedankenstrich der Richtlinie 2003/96/EG des Rates zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom ist hinsichtlich des Hochofenprozesses zur Roheisenherstellung dahin gehend auszulegen, dass auch der Strom zum Antrieb der Winderzeuger als Strom anzusehen ist, der hauptsächlich für Zwecke der chemischen Reduktion verwendet wird.
Volltext unter: BBL2017-214-1