EuGH: Beschränkung der Regelung für Mehrwertsteuergruppen auf im Finanzsektor tätige Unternehmen – Schlussanträge
Der Generalanwalt beim EuGH Jääskinen hat am 27.11.2012 in dem Verfahren C-480/10, Kommission ./. Schweden – dem EuGH vorgeschlagen, wie folgt zu entscheiden:
1. festzustellen, dass das Königreich Schweden dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 11 der RL 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen hat, dass es die Zulassung von Mehrwertsteuergruppen auf den Finanz- und den Versicherungssektor beschränkt hat,
2. dem Königreich Schweden die Kosten aufzuerlegen und
3. die Republik Finnland zur Tragung ihrer eigenen Kosten zu verurteilen.
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