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Steuerrecht
13.12.2012
Steuerrecht
EuGH: Beschränkung der Regelung für Mehrwertsteuergruppen auf im Finanzsektor tätige Unternehmen – Schlussanträge

Der Generalanwalt beim EuGH Jääskinen hat am 27.11.2012 in dem Verfahren C-480/10, Kommission ./. Schweden – dem EuGH vorgeschlagen, wie folgt zu entscheiden: 
1. festzustellen, dass das Königreich Schweden dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 11 der RL 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen hat, dass es die Zulassung von Mehrwertsteuergruppen auf den Finanz- und den Versicherungssektor beschränkt hat, 
2. dem Königreich Schweden die Kosten aufzuerlegen und 
3. die Republik Finnland zur Tragung ihrer eigenen Kosten zu verurteilen.

Volltext des Antr.: // BB-ONLINE BBL2012-3169-3 unter www.betriebs-berater.de

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