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Steuerrecht
06.04.2011
Steuerrecht
BFH: Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

Der BFH hat im Urteil vom 7.10.2010 – V R 4/10 – entschieden: Die Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 UStG setzt voraus, dass die Gefahr von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen besteht. Hieran fehlt es, wenn der Unternehmer von einer nahestehenden Person zwar ein niedrigeres als das marktübliche Entgelt verlangt, seine Leistung aber in Höhe des marktüblichen Entgelts versteuert.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-915-1 unter www.betriebs-berater.de

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